Nach Erhebung der DEKRA sind ca. 80% der Wohnflächenberechnung und damit die in Mietverträgen angegebenen Wohnflächen in Deutschland fehlerhaft. Auf dieser Grundlage erstellte Betriebs-/ Nebenkostenberechnungen sind daher nicht wahrheitsgemäß.

Gerne erstellen wir für Sie, beginnend mit dem genauen Aufmaß Ihrer Immobilie eine nachvollziehbare und prüffähige Wohn-/Mietflächenberechnung nach der aktuellen Wohnflächenverordnung (WOflV) oder nach der DIN 277- „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“, eine Grundlage für konkrete Betriebs-/ Nebenkostenabrechnung in Miet- oder Eigentumswohnungen.

Teilungserklärung

Möchten Sie Ihre Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen, müssen Sie eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt einreichen.

Die Teilungserklärung ist nach §8 des WEG (Wohneigentumsgesetz) Grundlage für die Eintragung von Wohnungs- bzw. Teileigentumsrechten im Grundbuch.

Dabei wird seitens der Grundstückseigentümer die Aufteilung des Objekts und des Grundstücks in Mieteigentumsanteile erklärt.

Die Teilungserklärung hält fest, welche Gebäudeteile im Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus), Gebäudeteile im Sondereigentum (Wohneigentumsrechte bzw. Teileigentumsrechte z.B.Garagen) stehen und ggf. welche Sondernutzungsrechte (insbesondere an Grundstückflächen) bestehen.

Die Teilungserklärung regelt nicht nur die räumliche Aufteilung, sondern unter anderem auch die Nutzungs- und Gebrauchsbeschränkungen und die Kostenverteilung der Mieteigentümer einer Immobilie.

Grundlage ist der Aufteilungsplan; indem einerseits die Räume mit einem Grundriss dem jeweiligen Sonder-/ Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden, andererseits die jeweiligen Flächen der Räume fixiert werden und als Grundlage der Berechnung der Mieteigentumsanteile erklärt.

Die Teilungserklärung wird notariell beurkundet.

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan enthält die Gebäudeaufteilung sowie die Lage und Größe der Sonder- und Gemeinschaftseigentumskomponenten und dient der eindeutigen Zuordnung jeder einzelnen aufgeteilten Flächen.

Abgeschlossenheitserklärung

Sie bescheinigt, dass die Eigentumswohnungen und das Teileigentum baulich hinreichend von den anderen Räumlichkeiten abgeschlossen sind.

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Jan Schroff Architekten
Holbeinstraße 26
79100 Freiburg i.Brg.

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